Der erfolgreich abgelegte Realschulabschluss (nach Klasse 10) berechtigt
* zum Beginn einer Berufsausbildung im dualen System
(Berufsschule und Betrieb)
* zum Besuch einer ein- oder mehrjährigen Berufsfachschule
* zum Besuch eines ein- oder mehrjährigen Berufskollegs
* zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder zum
Besuch der Oberstufe an einem allgemein bildenden
Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule, sofern
die Aufnahmevoraussetzungen (Notenschnitt) vorliegen.
Der erfolgreich abgelegte Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) berechtigt
* zum Beginn einer Berufsausbildung im dualen System
(Berufsschule und Betrieb) oder an einer Berufsfachschule
* zum Besuch der Klasse 10 der Werkrealschule oder der
Gemeinschaftsschule
* zum Besuch der Klasse 10 der Realschule, sofern die
entsprechenden Notenvoraussetzungen vorliegen.
* ohne Ausbildungsvertrag zum Wechsel in die berufs-
vorbereitenden Bildungsgänge